Unsere
zum Teil seit dem 17. Jahrhundert im Grundeigentum befindlichen
Wälder werden gemäß dem beispielhaften
Herzoglich Mecklenburgischen Edikt vom 1706 nachhaltig
und naturnah bewirtschaftet. In der Arbeitsweise der
Forstwirtschaft unseres Familienbetriebes bedeutet dies
über alle vier Reviere hinweg
fortlaufend und optimal
Holzmengen und Wald-Infrastrukturleistungen zu
erwirtschaften, zum Erhalt einer angepassten und artenreichen
Natur aller Lebewesen in den jeweils landschaftlichen
und landeskulturellen Verhältnissen, mit dem Blick
auf das Wohl der Allgemeinheit.
Die Forstrevier III. und IV. bilden durch ihre betriebliche
Zugehörigkeit nach der Deutsch-Deutschen-Wiedervereinigung
eine Besonderheit. Durch die Enteignungen 1945-49 und
die Flucht der vertriebenen Familie "von Klinggräff",
von ihrem Gut Chemnitz im Bereich des Amtes Stavenhagen,
bestand nach der Wiedervereinigung lediglich ein Alteigentümeranspruch
zum "Rückkauf" des alten Familienbesitzes.
Betrübt über dieses "rechtsstaatliche
Manko" unserer Republik, konnte diese "Wiedergutmachung"
nur teilweise ausgleichen. Zunächst kaufte die
Familie "Freiherr von Loë" auf dem freiem
Grundstücksmarkt das Forstrevier Kotzow, um dann
nach jahrelangen Verhandlungen mit der zuständigen
Treuhandverwaltung (BVVG) , für erlittenes Unrecht
ihrer Vorfahren in verbilligter Form das Forstrevier
IV. Basedow zu erwerben.
Revier I
Wolfskuhlenhof ®
Rheinberg/Nordrhein-Westfalen
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Revier II
Schwabenberg
Olsberg/Nordrhein-Westfalen
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Revier III
Kotzow
Rechlin/Mecklenburg-Vorpommern
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Revier IV
Basedow
Basedow/Mecklenburg-Vorpommern
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